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Wechsel zwischen Gemeinde und Schule

gemeinde mit Weitsicht.

Todesfall melden

Was tun im Todesfall?

Verstorben zu Hause

Ist eine Person zu Hause verstorben, so verständigen die Angehörigen zuerst einen Arzt. Dieser bestätigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.

Anschliessend kommen Sie mit dem Original der ärztlichen Todesbescheinigung beim Bestattungsamt Widen (Kanzlei Widen) vorbei, damit die Anmeldung des Todesfalls beim Regionalen Zivilstandsamt vorgenommen werden kann.

Verstorben in einem Spital oder Heim

Das Pflegepersonal im Spital oder Heim verständigt den Arzt, welcher den Tod feststellt und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Diese sowie die Anmeldung des Todesfalls werden im Original vom Spital oder Heim direkt ans Zivilstandsamt des Sterbeortes gesandt. Bitte nehmen Sie anschliessend mit dem Bestattungsamt Widen (Kanzlei Widen) Kontakt auf um die Bestattung zu organisieren.

Verstorben durch Unfall oder Suizid

Dabei handelt es sich um einen aussergewöhnlichen Todesfall, welcher der Polizei gemeldet werden muss. In der Regel wird die verstorbene Person ins Institut für Rechtsmedizin überführt, welches die Fragen nach Todeszeit, Todesursache und Todesart abklärt. Die Untersuchung kann einige Tage in Anspruch nehmen. Der oder die Verstorbene darf bestattet werden, wenn das Institut für Rechtsmedizin seine Untersuchungen abgeschlossen hat und die Staatsanwaltschaft den Leichnam zu Bestattung freigegeben hat.

Anmeldung des Todesfalls / Bestattungsamt / Bestattungsinstitut

Bitte wenden Sie sich bei einem Todesfall an das Bestattungsamt des Wohnorts des Verstorbenen, damit die Bestattung organisiert werden kann.

Mit der Überführung des Verstorbenen vom Trauerhaus in den Aufbahrungsraum der Gemeinde Widen oder in ein Krematorium muss ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden. Die Angehörigen sind jedoch frei bei der Wahl des Unternehmens. Die Gemeinde darf keine Empfehlungen abgeben. Auf der Liste Bestattungsinstitutionen finden Sie Kontaktdaten von Bestattungsinstituten in der Region oder nahe bei den Spitälern Aarau, Baden und Muri.

Bestattungen und Aufbahrung

Die Bestattungen finden auf dem Friedhof Kürzi statt. Die verschiedenen Bestattungsarten sind im Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinde Widen aufgeführt. Abdankungen in der Kirche sind nur nach Rücksprache mit dem Sekretariat der entsprechenden Kirchgemeinde möglich. Ausserdem kann auch eine Beisetzung am Grab, ohne Abdankungsfeier in der Kirche, gewünscht werden.

Dokumente

Bestattungsunternehmen

Fragebogen Todesfall Einwohner

Bestattungs- und Friedhof-Reglement

Wegleitung Todesfall

Zuständige Abteilung