Die Einwohnergemeinde Widen untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative) und wird gebildet durch alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz in der Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens zwei Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Frühling) und die Budget-Gemeindeversammlung (im Herbst).
Die Ortsbürger-Gemeindeversammlung findet ebenfalls zweimal pro Jahr – in der Regel eine Woche vor der Einwohner-Gemeindeversammlung – statt.