Wenn Sie sich über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB (Urteilsfähigkeit und Mündigkeit). Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.
Das Zeugnis wird ab 1. Januar 2013 von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden ausgestellt.
Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Rathausplatz 1
5620 Bremgarten
Tel. 056 648 75 51
familiengericht.bremgarten@ag.ch
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