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gemeinde mit Weitsicht.

Erbbescheinigung

Die Erbbescheinigung ist häufig unabdingbar, um über die Hinterlassenschaft einer verstorbenen Person verfügen zu können, insbesondere wenn es um Konten oder um Grundeigentum geht. Die Erbbescheinigung gibt Auskunft über den Kreis der Erbberechtigten, um sich gegenüber Behörden und Dritten ausweisen zu können. Siehe dazu auch das Merkblatt sowie der Bestellschein im Online-Schalter.

Das ausgefüllte Formular ist dem Gerichtspräsidium am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person einzureichen.

Für die Gemeinde Widen ist dies

Bezirksgericht Bremgarten
Rathausplatz 1
5620 Bremgarten

T 056 648 75 51
F 056 648 75 50

Zuständige Abteilung