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Wechsel zwischen Gemeinde und Schule

gemeinde mit Weitsicht.

Adressänderung (Zuzug, Wegzug, Umzug)

Anmeldung (Zuzug)

Wir heissen Sie herzlich willkommen in Widen.

Der Zuzug nach Widen ist dem Einwohnerdienst innert 14 Tagen persönlich oder via eUmzug zu melden. Vergessen Sie jedoch nicht, sich vorgängig in Ihrer letzten Wohngemeinde abzumelden. (e-Umzug nur möglich mit Ab- und Anmeldung)

Folgende Unterlagen sind mitzunehmen bzw. einzureichen:

Schweizer Staatsangehörige

  • amtlicher Ausweis (Pass/Identitätskarte)
  • Heimatschein
  • Familienbüchlein /-ausweis (bei Verheirateten mit Kindern)
  • Geburtsurkunde für minderjährige Kinder
  • Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
  • Krankenkassennachweis (Police oder Krankenkassenkarte) KVG
  • Mietvertrag bzw. Wohnungsausweis, Untermietvertrag
  • falls kein Vertrag vorhanden ist, schriftliche Zustimmung des Hauptmieters und des Vermieters
  • Heimtierausweis (falls Hundebesitzer)

Ausländische Staatsangehörige EU/EFTA

  • Pass oder Personalausweis
  • Ausländerausweis (sofern vorhanden)
  • Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde (mit Namen der Eltern)
  • Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
  • Familienbüchlein / Eheschein
  • Scheidungsurteil
  • Krankenkassennachweis (Police oder Krankenkassenkarte) KVG
  • Arbeitsvertrag (bei Zuzug aus dem Ausland/Ausserkantonal)
  • Mietvertrag bzw. Wohnungsausweis, Untermietvertrag
  • falls kein Vertrag vorhanden ist, schriftliche Zustimmung des Hauptmieters und des Vermieters
  • Heimtierausweis (falls Hundebesitzer)

Ausländische Staatsangehörige Drittstaaten

  • Pass
  • Ausländerausweis (sofern vorhanden)
  • Abmeldebescheinigung der letzten Wohngemeinde (innerhalb Schweiz)
  • Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde (mit Namen der Eltern)
  • Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
  • Familienbüchlein / Eheschein
  • Scheidungsurteil
  • Krankenkassennachweis (Police oder Krankenkassenkarte) KVG
  • Arbeitsvertrag (bei Zuzug aus dem Ausland/Ausserkantonal) oder,
  • Zusicherung vom Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau (bei Zuzug aus dem Ausland)
  • Mietvertrag bzw. Wohnungsausweis, Untermietvertrag
  • falls kein Vertrag vorhanden ist, schriftliche Zustimmung des Hauptmieters und des Vermieters
  • Heimtierausweis (falls Hundebesitzer)

Wochenaufenthalter

  • amtlicher Ausweis (Pass/Identitätskarte)
  • Heimatausweis
  • ausgefüllter Fragebogen für Nebenwohnsitz
  • Mietvertrag bzw. Wohnungsausweis, Untermietvertrag
  • falls kein Vertrag vorhanden ist, schriftliche Zustimmung des Hauptmieters und des Vermieters

Abmeldung (Wegzug)

Der Wegzug aus Widen ist den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen persönlich oder via eUmzug zu melden.

Folgende Unterlagen sind mitzunehmen:

Schweizer Staatsangehörige innerhalb der Schweiz

  • amtlicher Ausweis (Pass/Identitätskarte)
  • Meldebestätigung für Hauptwohnsitz

Bei E-Umzug senden wir den Heimatschein direkt an die neue Wohngemeinde.

Schweizer Staatsangehörige ins Ausland

Bitte kommen Sie persönlich mit Ihrem amtlichen Ausweis vorbei. Die Abmeldung kann frühestens einen Monat vor dem Ereignisdatum erfolgen.

Ausländische Staatsangehörige innerhalb der Schweiz

  • Ausländerausweis
  • Pass oder Personalausweis
  • Meldebestätigung für Hauptwohnsitz

Ausländische Staatsangehörige ins Ausland

Bei Abmeldung ins Ausland werden wir Ihren Ausländerausweis an das Amt für Migration und Integration in Aarau zurückschicken. Wir bitten Sie, bei Fragen für eine definitive Abmeldung ins Ausland oder einer Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit den Einwohnerdiensten Kontakt aufzunehmen. Die Abmeldung kann frühestens einen Monat vor dem Ereignisdatum erfolgen.

Adressänderung innerhalb Widen (Umzug)

Der Umzug innerhalb von Widen ist dem Einwohnerdienst innert 14 Tagen persönlich am Schalter oder via eUmzug zu melden.

Folgende Unterlagen sind mitzunehmen bzw. einzureichen:

Schweizer Staatsangehörige

  • Meldebestätigung Hauptwohnsitz
  • amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Mietvertrag bzw. Wohnungsausweis, Untermietvertrag
  • falls kein Vertrag vorhanden ist, schriftliche Zustimmung des Hauptmieters und des Vermieters

Ausländische Staatsangehörige

  • Meldebestätigung Hauptwohnsitz
  • Ausländerausweis
  • gültiger Reisepass oder Identitätskarte
  • Kopie Mietvertrag bzw. Wohnungsausweis, Untermietvertrag
  • falls kein Vertrag vorhanden ist, schriftliche Zustimmung des Hauptmieters und des Vermieters

Zuständige Abteilung