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Wechsel zwischen Gemeinde und Schule

gemeinde mit Weitsicht.

Krankenkassenprämienverbilligung

Prämienverbilligung

Der Kanton gewährt Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Im Mai 2017 wurde für das Anspruchsjahr 2018 ein neues Online-Verfahren lanciert, womit das Anspruchsverfahren insgesamt stark vereinfacht wurde.

Die Beitragsberechtigten werden von der SVA Aargau (SVA) automatisiert ermittelt und angeschrieben. Nach Erhalt eines Codes kann der Antrag auf Prämienverbilligung online unter www.sva-ag.ch/pv-online gestellt werden. Das Verfahren ist einfach, schnell und unkompliziert. Das persönliche Vorsprechen auf der Gemeinde und das Einreichen von Unterlagen wie Krankenkassenpolice oder Steuerunterlagen fallen weg.

Steht kein Internetzugang zur Verfügung, kann der Antrag via Gemeinde oder SVA gestellt werden.

Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie hier.

Zuständige Abteilung