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Wechsel zwischen Gemeinde und Schule

gemeinde mit Weitsicht.

Öffentliche Planauflage Baugesuch

Öffentliche Planauflage vom 24. August bis 22. September 2026

BAUGESUCH 2026-0031
Bauherrschaft:            Christian Ebnöther, Neumattstrasse 16, 8967 Widen
Bauobjekt:                   
Wärmepumpe Poolbeheizung
Baustelle:                      Neumattstrasse 16, 8967 Widen
                                          Parzelle Nr. 475

Bemerkungen:             bereits erstellt


BAUGESUCH 2024-0003-P2
Bauherr:                        MK Homes AG, Dorfstrasse 60, 8967 Widen
Bauobjekt:                    Projektänderung 2, Dachaufbauten bei Neubau Wohnüberbauung
Baustelle:                      Kürzihof 2 und 4, 8967 Widen
                                          Parzelle Nr. 398
Bemerkung:                  ohne Profilierung


BAUGESUCH 2023-0007-P3
Bauherrschaft:            Shaban Bajrami, Weingarten 2, 5622 Waltenschwil
Bauobjekt:                    Projektänderung 3: Änderungen Grundrisse, Gebäudehöhe,
                                          aussenaufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe Pool und
                                          Umgebungsgestaltung
Baustelle:                      Haldenstrasse 22, 8967 Widen, Parzelle Nr. 570


Öffentliche Planauflage vom 24. August bis 22. September 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Abteilung Bau und Planung im Gemeindehaus Widen. Allfällige Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat, 8967 Widen, schriftlich einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.


Öffentliche Auflage des Gestaltungsplans Zentrum Widen
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe des Gestaltungsplans „Zentrum“ (oberhalb des Eulenkreisels) gemäss § 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt.

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 24. August 2026 bis 22. September 2026 auf der Abteilung Bau und Planung Bellikon-Widen im Gemeindehaus Widen auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Widen, Bremgarterstrasse 1, 8967 Widen, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans „Zentrum“ wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).

Zudem wird am Montag, 31. August 2026, 19:00 Uhr, im Vereinslokal Widen (zwischen Schulhaus 2 und Schulhaus 3), eine Informationsveranstaltung durchgeführt, wozu alle interessierten Personen herzlich eingeladen sind.


BAU UND PLANUNG BELLIKON-WIDEN