Wichtige Information für die 1.-August-Feier / Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Auf dem gesamten Kantonsgebiet gilt ab 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, die Gefahrenstufe 5, was ein absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot bedeutet. Somit ist auch verboten am 1. August 2026 Feuer zu entfachen und Feuerwerk abzubrennen. Ferner sind für den Kinderumzug nur Lampions mit LED-Beleuchtung zugelassen. Das Verwenden von echten Kerzen in den Lampions ist nicht erlaubt.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bitten Sie, das Verbot einzuhalten.
KANZLEI WIDEN