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Wechsel zwischen Gemeinde und Schule

gemeinde mit Weitsicht.

Ab sofort: Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau

Ab 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, gilt bis auf Widerruf auf dem gesamten Kantonsgebiet Aargau die Gefahrenstufe 5: absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot

Auf dem gesamten Kantonsgebiet gilt ab 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, die Gefahrenstufe 5 was ein absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot bedeutet. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig.

Beurteilung der aktuellen Lage (Hitze und Trockenheit)
Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit ist der Boden sowohl in Wäldern als auch Fluren und Siedlungsgebieten extrem abgetrocknet. Viele Baumkronen sind bereits seit Anfang Juli verfärbt oder sogar kahl. Auch die vereinzelten Niederschläge vom vergangenen Wochenende haben keine Entspannung der Lage bewirken können. Die Pegelstände der Fliessgewässer und Seen sind auf einem Tiefststand. Längerfristig sind keine Niederschläge angekündigt. Das Risiko von Wald- und Flurbränden im ganzen Kantonsgebiet ist sehr gross.

Merkblatt Verhalten bei Trockenheit


KANZLEI WIDEN