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Wechsel zwischen Gemeinde und Schule

gemeinde mit Weitsicht.

Newsletter der Gemeinde Widen

Papiersammlung am Samstag, 27. Juni 2026; Reduzierte Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung während den Sommerferien; Ab sofort gilt auf dem gesamten Kantonsgebiet Aargau die Gefahrenstufe 4 von 5: Grosse Waldbrandgefahr; Überprüfung der Gültigkeit der Reisedokumente; Steuererklärung 2025 bis Ende Juni einreichen oder Frist verlängern; Hitzesensibilisierungskampagne des Kantons Aargau; Neophyten – Newsletter (Neophyt des Monats Juli); Wassersport - Sicher im, am und auf dem Wasser

Papiersammlung am Samstag, 27. Juni 2026
Die Papiersammlung findet am Samstag, 27. Juni 2026, statt und wird von den Chuestallfägern durchgeführt. Das Papier und der Karton sind spätestens um 07.30 Uhr separat gebündelt und geschnürt (keine Säcke und Einkaufstaschen) am Strassenrand zu deponieren. Es wird kein Papier oder Karton bei den Hauseingängen abgeholt. Bei Fragen zur Sammlung ist Herr Bruno Zimmermann von den Chuestallfägern (Natel 079 432 44 03) direkt zu kontaktieren.


Reduzierte Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung während den Sommerferien

Wie in den Vorjahren werden bei der Gemeindeverwaltung während den Sommerferien reduzierte Schalteröffnungszeiten angewandt. Vom 6. Juli bis 7. August 2026 gelten für die Gemeindeverwaltung Widen die folgenden reduzierten Schalteröffnungszeiten:

Montag:               08.00 bis 11.30 Uhr / 14.00 bis 18.30 Uhr
Dienstag:             08.00 bis 11.30 Uhr / nachmittags geschlossen
Mittwoch:            08.00 bis 11.30 Uhr / nachmittags geschlossen
Donnerstag:       08.00 bis 11.30 Uhr / nachmittags geschlossen
Freitag:                 07.00 bis 11.30 Uhr / nachmittags geschlossen


Ab sofort gilt auf dem gesamten Kantonsgebiet Aargau die Gefahrenstufe 4 von 5: Grosse Waldbrandgefahr
Die Verantwortlichen der Zivilschutzorganisation Aargau Ost informieren, dass auf dem gesamten Kantonsgebiet ab sofort die Gefahrenstufe für Waldbrand die Stufe 4 von 5 (Grosse Waldbrandgefahr) gilt.

Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand
Aufgrund der festgesetzten Gefahrenstufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" gilt bis auf Weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig.

Präventive Massnahmen in Siedlungsgebieten
Auch im Siedlungsgebiet und im Offenland ist Vorsicht geboten. Für das Grillieren in befestigten Feuerstellen im Siedlungsgebiet (unter anderem Gärten, Schrebergärten oder Terrassen) gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Folgende Massnahmen sind überall einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen;
  • Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug);
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen;
  • Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist.

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

Weitere Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr in der Schweiz finden sich auf dem Naturgefahrenportal des Bundes oder unter  Hitze und Waldbrandgefahr inkl. Feuerverbot.


Überprüfung der Gültigkeit der Reisedokumente
Bald ist wieder Sommerferienzeit. Bitte vergessen Sie nicht, die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente rechtzeitig zu überprüfen.

Ein Pass muss direkt beim Ausweiszentrum in Aarau bestellt werden. Identitätskarten können weiterhin bei der Abteilung Einwohnerdienste beantragt werden. Das Kombiangebot (Pass und Identitätskarte zusammen) kann nur beim Ausweiszentrum in Aarau bestellt werden.

Termine für die Bestellung von Pass und Kombiangebot nimmt das Ausweiszentrum in Aarau gerne telefonisch oder per Webseite entgegen (062 835 19 28 oder www.schweizerpass.ch). Anschliessend müssen Sie für die Bestellung des Passes (oder Kombiangebot) persönlich in Aarau vorsprechen.

Um eine Identitätskarte zu beantragen, melden Sie sich bitte persönlich am Schalter der Einwohnerdienste, wo ein elektronischer Antrag ausgestellt und unterschrieben werden muss. Dazu bringen Sie ein aktuelles Passfoto als Fotodruck oder Zustellung per E-Mail im Format JPG (Merkmale siehe www.schweizerpass.ch) und die alte Identitätskarte mit. Für gestohlene oder verlorene Ausweisschriften wird zwingend ein Verlustschein einer Schweizer Polizeistelle benötigt. Für die Identifikation muss ein Ausweis mit Foto (z.B. Führerausweis) mitgebracht werden.

Die Gebühren für die Identitätskarte betragen für Erwachsene CHF 70.00 und für Kinder CHF 35.00. Diese sind bei Antragstellung bar oder mit EC/Postcard am Schalter zu bezahlen. Sie erhalten den Ausweis ca. 10 Arbeitstage nach Antragsstellung.

Bei Fragen gibt Ihnen die Abteilung Einwohnerdienste Widen (056 649 29 29) oder das Ausweiszentrum in Aarau (062 835 19 28) gerne Auskunft.


Steuererklärung 2025 bis Ende Juni einreichen oder Frist verlängern
Die ordentliche Einreichefrist für die Steuererklärung 2025 der natürlichen Personen ist Ende März abgelaufen. Steuerpflichtige natürliche Personen können ihre Steuererklärung noch bis Ende Juni 2026 ohne Erhebung einer Mahngebühr einreichen. Ist eine Einreichung bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, kann innert derselben Frist eine Fristverlängerung beantragt werden unter: www.ag.ch/fristerstreckung


Hitzesensibilisierungskampagne des Kantons Aargau
Hohe Temperaturen können insbesondere für Personen über 70 Jahre eine grosse Belastung darstellen und gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Mit einfachen Verhaltenstipps, wie ausreichendem Trinken oder dem richtigen Schutz vor Hitze, lassen sich diese Risiken jedoch deutlich reduzieren.

Im Rahmen der Kampagne wurden Trinkgläser und ein Flyer mit hilfreichen Tipps für heisse Tage produziert. Die Gläser sollen dazu motivieren, regelmässig zu trinken.

Trinkgläser können, solange der Vorrat reicht, kostenlos am Schalter der Kanzlei/Einwohnerdienste bezogen werden.


Neophyten – Newsletter (Neophyt des Monats Juli)
Als Neophyten gelten nicht einheimische Pflanzen, die bei uns eingeführt wurden. Oft zeigen sie ein invasives Verhalten, indem sie sich stark und schnell ausbreiten und dabei unsere einheimische Flora verdrängen.

Juli: Neophyt des Monats Juli ist der Japanische, auch Asiatische Staudenknöterich (Reynoutria japonica). Das sehr hohe Ausbreitungspotenzial der Staudenknöteriche wird durch Rhizom- und Sprossteile erreicht. Zudem, dass die Pflanzen dichte Bestände bilden und dadurch die einheimischen Vegetation verdrängen, hinterlassen die Pflanzbestände im Winter nackte Böden, da die oberirdischen Stängel im Winter absterben, und dadurch schwächen sie die erosionsgefährdeten Ufer.

Infos und Bilder dazu mit einheimischen Alternativen finden sie in der Fachbroschüre unter www.widen.ch/Gesellschaft/Umwelt.


Wassersport - Sicher im, am und auf dem Wasser
Endlich wieder draussen den Sommer geniessen: Wenns heiss ist, lockt das kühle Nass. Die BFU hat Tipps, damit die Sicherheit beim Schwimmen, Gummibootfahren und Stand-up-Paddeln nicht baden geht.

Die wichtigsten Tipps:

  • Bade- und Flussregeln der SLRG beachten
  • Kinder im Auge behalten – die kleinen in Griffnähe
  • Auf Alkohol und Drogen verzichten
  • Auf Gummiboot, SUP und Co.: Rettungsweste tragen
  • In offenen Gewässern eine Auftriebshilfe (z. B. Schwimmboje) nutzen und nie allein schwimmen

In Schweizer Seen und Flüssen kommt es leider jedes Jahr zu Unfällen. Das muss nicht sein. Viel für die Sicherheit tun alle, die sich an die Bade- und Flussregeln der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG halten (baderegeln.ch).

Ein wichtiger Punkt: Kinder in der Nähe von Wasser immer im Auge behalten. Die ganz Kleinen sind in Griffnähe am sichersten. Für sie kann bereits wenige Zentimeter tiefes Wasser gefährlich werden.

Ein zweiter Punkt: Alkohol und Drogen erhöhen das Unfallrisiko – und vertragen sich nicht mit dem Spass im Nass. Beim Gummiboot-fahren ist das auch aus rechtlicher Sicht keine gute Idee. Denn wer ein Boot (mit- )führt, muss fahrtüchtig sein.

Apropos «keine gute Idee»: Dazu gehört auch das Zusammenbinden von Gummibooten. Wer manövrierfähig bleiben will, sollte das nicht tun.

Eine sehr gute Idee hingegen ist, eine Rettungsweste zu tragen – auf dem Gummiboot genauso wie beim Stand-up-Paddeln, Segeln usw. Die Überlebenschancen bei einem Unfall steigen so markant. Eine Schwimmboje gibt beim Schwimmen in offenen Gewässern zusätzliche Sicherheit. Im Notfall kann man sich darüberlehnen und ausruhen. Wichtig: Im Fluss die Boje nie am Körper festbinden – ausser, sie verfügt über eine Solltrennstelle, die sich automatisch löst, wenn die Boje sich verfängt.
 

KANZLEI WIDEN