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Wechsel zwischen Gemeinde und Schule

gemeinde mit Weitsicht.

Beschlüsse Ortsbürgergemeindeversammlung vom Dienstag, 2. Juni 2026 und Einwohnergemeindeversammlung vom Donnerstag, 11. Juni 2026

Beschlüsse Ortsbürgergemeindeversammlung vom Dienstag, 2. Juni 2026

  1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. November 2025 – einstimmig genehmigt
  2. Genehmigung des Jahresrechnung 2025 – einstimmig genehmigt
  3. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2025 - einstimmig genehmigt

Die Ortsbürgergemeindeversammlung hat ihre Beschlüsse definitiv gefasst.

Beschlüsse Einwohnergemeindeversammlung vom Donnerstag, 11. Juni 2026

  1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. November 2025 - mit grossem Mehr genehmigt
  2. Einbürgerungen
    2.1 Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Herrn Philipp Neubeck mit den Kindern Wilhelm und Victoria Neubeck - mit grossem Mehr genehmigt
    2.2 Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Herrn Franco Raiano - mit grossem Mehr genehmigt
    2.3 Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Herrn Joshua Wilder und Frau Diana Wilder mit den Kindern Isaac und Levi Wilder - mit grossem Mehr genehmigt
  3. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2025mit grossem Mehr genehmigt
  4. Genehmigung Konzessionsvertrag zur Versorgung der Gemeinde Widen mit leitungsgebundener thermischer Energie (AEW Wärmeverbund Mutschellen) – mit grossem Mehr genehmigt
  5. Genehmigung Kreditabrechnungen:
    5.1    Sanierung der Pflanzerbachstrasse inkl. Abwasser- und Wasserleitung (22. Etappe) - mit grossem Mehr genehmigt
    5.2    Sanierung der Wasserleitungen im Bereich Schulanlage und Pflanzerbachstrasse 18 (23. Etappe) - mit grossem Mehr genehmigt
    5.3    Erstellung Pumptrackanlage Sportzentrum Burkertsmatt (Anteil Gemeinde Widen) - mit grossem Mehr genehmigt
  6. Genehmigung der Jahresrechnung 2025 – mit grossem Mehr genehmigt

Alle positiven und negativen Beschlüsse (Ausnahme Traktandum 2 Einbürgerungen) der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen gemäss §§ 30 und 31 des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum.

Ablauf der Referendumsfrist: 27. Juli 2026.

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