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gemeinde mit Weitsicht.

Newsletter der Gemeinde Widen

Feuerwehr Mutschellen - Übung im Gebiet Gunzenbühl, Papiersammlung am Samstag, 4. Mai 2024, Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt, Gesuch um ordentliche Einbürgerung, Leinenpflicht für Hunde

Feuerwehr Mutschellen - Übung im Gebiet Gunzenbühl
Am Samstag, 4. Mai 2024 findet im Bereich Gunzenbühl eine Kaderübung der Feuerwehr Mutschellen statt. Bei der nicht öffentlich zugänglichen Übung muss mit starker Rauchentwicklung gerechnet werden. Die Kantonale Notrufzentrale und die Regionalpolizei sind informiert.


Papiersammlung am Samstag, 4. Mai 2024
Die Papiersammlung findet am Samstag, 4. Mai 2024, statt und wird vom Feuerwehrverein durchgeführt. Das Papier und der Karton sind spätestens um 07.30 Uhr separat gebündelt und geschnürt (keine Säcke und Einkaufstaschen) am Strassenrand zu deponieren. Es wird kein Papier oder Karton bei den Hauseingängen abgeholt. Bei Fragen zur Sammlung ist Herr Philipp Brem vom Feuerwehrverein (Natel 076 441 29 81) direkt zu kontaktieren.


Gesuch um ordentliche Einbürgerung
Folgende Person hat bei der Gemeinde Widen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

Piel, Julia Erika, 1976, weiblich, von Deutschland, in Widen, Bremgarterstrasse 2

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch dieser Person einreichen. Die Eingabe kann sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.


Leinenpflicht für Hunde
Hundehalter tragen eine grosse Verantwortung und müssen den Anforderungen ihrer Tiere gerecht werden. Dabei ist unter anderem auch die Leinenpflicht zu beachten. Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt zu lassen. Auf öffentlichen Anlagen und verkehrs-reichen Strassen sind Hunde an der Leine zu führen (Art. 18 Abs. 3 Polizeireglement Gemeinde Widen / § 6 Abs. 1 Verordnung zum Hundegesetz, HuV).

Hundehalter müssen dafür sorgen, dass der öffentliche und private (Fremd)Grund nicht durch Hunde verunreinigt wird. Sie sind verpflichtet, den Hundekot einzusammeln und zweckmässig zu beseitigen (Art. 18 Abs. 4 Polizeireglement Gemeinde Widen / § 5 Abs. 1 Ziffer d) Hundegesetz, HuG). Wer somit einen Hund ausführt, muss ihn so beaufsichtigen, dass sämtliche Grundstücke wie auch Kulturland und Freizeitflächen nicht durch Kot verschmutz werden. Wiesen und Äcker zu betreten ist für Unbefugte grundsätzlich nur erlaubt, wenn damit keine Beeinträchtigung oder Schädigung des Grundeigentums verbunden ist.

Im Frühling ist das Erwachen der Natur im Wald besonders gut zu beobachten. Doch gerade in dieser Zeit brauchen die Wildtiere im Wald einen besonderen Schutz: Sie sind trächtig oder mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt. Zum Schutz der Wildtiere gilt deshalb im Wald und am Waldrand (bis 50 m Entfernung zum Wald) vom
1. April bis am 31. Juli die Leinenpflicht für Hunde (vgl. § 21 Abs. 1 Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau, AJSV). Alle Besucherinnen und Besucher des Walds sind während dieser Zeit gebeten, aus Rücksicht auf die Wildtiere und vor allem die bodenbrütenden Vögel, die Waldwege nicht zu verlassen und den Wald tagsüber zu geniessen. In der Nacht und in der Dämmerung sind die Wildtiere besonders aktiv und sollen nicht gestört werden.

GEMEINDEKANZLEI WIDEN