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Wechsel zwischen Gemeinde und Schule

gemeinde mit Weitsicht.

Steuererklärungen 2018 / Erster gebührenpflichtiger Mahnlauf

Die Abteilung Steuern Bellikon-Widen informiert, dass anfangs Juli 2019 die ersten Mahnungen für bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingereichten Steuererklärungen 2018 versandt werden. Die Steuerpflichtigen werden gebeten, ihre Deklarationen bis spätestens 30. Juni 2019 einzureichen oder eine entsprechende Fristerstreckung für die Verlängerung des Abgabetermins zu beantragen. Mit Inkraftsetzung der Steuergesetzrevision per 1. Januar 2019 wird neu für eine erste Mahnung eine zusätzliche Gebühr von CHF 35 belastet, Fristerstreckungsgesuche sind weiterhin kostenlos. Fristerstreckungen können bei der Abteilung Steuern Bellikon-Widen oder unter www.ag.ch/efristerstreckung beantragt werden. Für Ihre Kenntnisnahme dankt die Abteilung Steuern Bellikon-Widen.