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Wechsel zwischen Gemeinde und Schule

gemeinde mit Weitsicht.

Abstimmungen und Wahlen

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.

Stellvertretung

Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.

Briefliche Stimmabgabe

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel sind in das amtliche kleine Stimmzettel-Kuvert zu legen und das Stimmzettel-Kuvert anschliessend zuzukleben.
  • Der Stimmrechtsausweis ist im entsprechenden Feld zu unterzeichnen und gemeinsam mit dem Stimmzettel-Kuvert so ins Antwort-Kuvert zu legen, das die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  • Das Antwort-Kuvert kann in den Gemeindebriefkasten geworfen werden oder per Post zugestellt werden. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.

Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe

  • Es wird nicht das zugestellte Stimmkuvert als Antwort-Kuvert verwendet
  • Der Stimmrechtsausweis ist nicht unterzeichnet
  • Die Stimm- und Wahlzettel sind nicht im amtlichen kleinen Stimmzettel-Kuvert
  • Das amtliche Stimmzettelkuvert ist nicht verschlossen
  • Das Stimmkuvert trifft zu spät ein

Organisation

Die Gemeindekanzlei ist zuständig für die Organisation der Abstimmungen und Wahlen. Die Verantwortung für die Durchführung liegt beim Wahlbüro.

Termine Abstimmungen und Wahlen im Jahr 2024

 

  • 3. März 2024 (Volksabstimmung)
  • 9. Juni 2024 (Volksabstimmung)
  • 22. September 2024 (Volksabstimmung)
  • 20. Oktober 2024 (Grossrats- und Regierungsratswahlen)
  • 24. November 2024 (Volksabstimmung)

 

Informationen zu kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen

Urnenöffnungszeiten

Gemeindehaus am Abstimmungs- oder Wahlsonntag von 9.30 bis 10.30 Uhr.

Die Gemeindekanzlei beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.

zur Abteilung Gemeindekanzlei

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