Hunde ab einem Alter von drei Monaten sind bei den Einwohnerdiensten anzumelden. Die Meldepflicht beträgt 10 Tage.
Weiter müssen innert derselben Frist folgende Ereignisse gemeldet werden:
Die Hundetaxe beträgt jährlich 120 Franken für jeden Hund. Davon gehen 20 Franken an den Kanton, über den Rest können die Gemeinden verfügen, um beispielsweise Robidogs zu unterhalten. Die Hundesteuern werden jährlich im Mai mit Stichtag 30. April erhoben. Die vom Regierungsrat bezeichneten Arbeitshunde (Dienst-, Blindenführer-, Schweisshunde etc.) sowie Hunde in Tierheimen, die bei neuen Halterinnen oder Haltern platziert werden sollen, können von der Hundetaxe befreit werden.
Robidogstandorte (in Überarbeitung)
Hundehaltung im Kanton Aargau – Hundegesetz
Amicus – Informationen für Hundehalter