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Wechsel zwischen Gemeinde und Schule

gemeinde mit Weitsicht.

Unterhaltsverträge

Wir kümmern uns um die Regelung und Festsetzung der Unterhaltsansprüche von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind.

Nachdem die Vaterschaft anerkannt wurde, regeln wir den Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber seinem Vater. Dies geschieht durch den Abschluss eines Unterhaltsvertrages, der von der Erwachsenen- und Kindesschutzkommission genehmigt wird.

Ist eine vertragliche Regelung nicht möglich, reicht ein Prozessbeistand im Namen des Kindes eine Unterhaltsklage ein und sorgt dafür, dass die Unterhaltsbeiträge in einem richterlichen Urteil festgelegt werden.

Erscheinen zu einem späteren Zeitpunkt die Unterhaltsbeiträge nicht mehr als angemessen, so beraten wir den einen oder anderen Elternteil und zeigen die Möglichkeiten auf, wie die Unterhaltspflicht neu entsprechend den veränderten Verhältnissen geregelt werden kann.

 

Zuständige Abteilung