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Wechsel zwischen Gemeinde und Schule

gemeinde mit Weitsicht.

Einbürgerungen

Ordentliche Einbürgerung

Folgende Wohnsitz-Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen:

  • Niederlassungsbewilligung C
  • 10 Jahre in der Schweiz, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Gesuchseinreichung (weitere Hinweise siehe Merkblatt)
  • 5 Jahre im Kanton Aargau
  • 3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung)

Die Gesuchsformulare und Beilagen erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Departement Volkswirtschaft und Inneres oder bei der Gemeindekanzlei.

Erleichterte Einbürgerung

Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die erleichterte Einbürgerung von Ausländern:

  • 3 Jahre verheiratet mit einem Schweizer oder einer Schweizerin
  • total 5 Jahre in der Schweiz wohnhaft
  • seit 1 Jahr in Widen angemeldet
  • in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert und die schweizerische Rechtsordnung beachtend

Das Gesuchsformular zur erleichterten Einbürgerung erhalten Sie auf der Gemeindekanzlei. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Departement Volkswirtschaft und Inneres oder bei der Gemeindekanzlei.

Zuständige Abteilung