Folgende Wohnsitz-Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen:
Die Gesuchsformulare und Beilagen erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Departement Volkswirtschaft und Inneres oder bei der Gemeindekanzlei.
Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die erleichterte Einbürgerung von Ausländern:
Das Gesuchsformular zur erleichterten Einbürgerung erhalten Sie auf der Gemeindekanzlei. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Departement Volkswirtschaft und Inneres oder bei der Gemeindekanzlei.