Navigieren in Widen

Wechsel zwischen Gemeinde und Schule

gemeinde mit Weitsicht.

Hundehaltung / Hundetaxe

Hunde ab einem Alter von drei Monaten sind bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Die Meldepflicht umfasst ausserdem:

  • den Halterwechsel
  • den Tod des Hundes
  • die Namens- oder Adressänderung der Halterin oder des Halters

Mit der Meldung ist der Gemeinde zudem eine Kopie folgender Unterlagen zu übergeben:

Die Gemeinde erhebt die Hundesteuer von CHF 120.00 jährlich im Frühling oder bei der Meldung am Schalter.

Keine Hundesteuer wird erhoben für vom Regierungsrat durch Verordnung bezeichnete Arbeitshunde mit besonderen Funktionen sowie Hunde in Tierheimen, die bei neuen Halterinnen oder Haltern platziert werden sollen.

Hundegesetz

Robidog_Standorte [pdf, 1.9 MB]

Zuständige Abteilung

real estate proposals