Hunde ab einem Alter von drei Monaten sind bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Die Meldepflicht umfasst ausserdem:
Mit der Meldung ist der Gemeinde zudem eine Kopie folgender Unterlagen zu übergeben:
Die Gemeinde erhebt die Hundesteuer von CHF 120.00 jährlich im Frühling oder bei der Meldung am Schalter.
Keine Hundesteuer wird erhoben für vom Regierungsrat durch Verordnung bezeichnete Arbeitshunde mit besonderen Funktionen sowie Hunde in Tierheimen, die bei neuen Halterinnen oder Haltern platziert werden sollen.
Robidog_Standorte [pdf, 1.9 MB]