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Wechsel zwischen Gemeinde und Schule

gemeinde mit Weitsicht.

Adressauskünfte

Adressauskünfte

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des § 15 des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden.

Adressanfrage

Adressanfragen sind schriftlich (per Briefpost oder E-Mail) an die Einwohnerdienste zu richten. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Interessennachweis (z.B. Rechnung, Vertrag, Urkunde)
  • adressiertes und frankiertes Antwortcouvert (per Briefpost)

Für eine Adressauskunft wird gemäss § 27 Abs. 1 RMV eine Gebühr von CHF 20 erhoben.

Telefonische Auskünfte

Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.

 

Zuständige Abteilung