Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des § 15 des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden.
Adressanfragen sind schriftlich (per Briefpost oder E-Mail) an die Einwohnerdienste zu richten. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
Für eine Adressauskunft wird gemäss § 27 Abs. 1 RMV eine Gebühr von CHF 20 erhoben.
Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.