Im November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Gebührenerhebung erfolgt ab dem Kalenderjahr 2019. Auf folgenden Verwaltungshandlungen werden nachfolgende Gebühren erhoben:
1) Ab Steuerjahr 2018
2) Ab Steuerjahr 2019