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Wechsel zwischen Gemeinde und Schule

gemeinde mit Weitsicht.

Vernichtung Steuerakten nach dem Scanning

Seit 2017 werden die eingereichten Steuererklärungen mit sämtlichen Beilagen unmittelbar nach dem Scanning vernichtet. Die Vernichtung der Akten erfolgt in einem gesicherten und überwachten Prozess. Deshalb ist es nicht mehr möglich, eingereichte Originalbelege an Steuerpflichtige zu retournieren. Wir erinnern Sie daran, dass der Steuererklärung – mit Ausnahme der Lotteriegewinne - lediglich Belegkopien oder nicht mehr benötigte Originale beizulegen sind.

Zuständige Abteilung