Öffentliche Auflage des Gestaltungsplans Zentrum Widen
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe des Gestaltungsplans „Zentrum“ (oberhalb des Eulenkreisels) gemäss § 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 24. August 2026 bis 22. September 2026 auf der Abteilung Bau und Planung Bellikon-Widen im Gemeindehaus Widen auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Widen, Bremgarterstrasse 1, 8967 Widen, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans „Zentrum“ wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
Zudem wird am Montag, 31. August 2026, 19:00 Uhr, im Vereinslokal Widen (zwischen Schulhaus 2 und Schulhaus 3), eine Informationsveranstaltung durchgeführt, wozu alle interessierten Personen herzlich eingeladen sind.
Verbindliche Unterlagen:
Gestaltungsplan Zentrum - Planauflage, Situation.pdf
Gestaltungsplan Zentrum - Planauflage, Sondernutzungsvorschriften.pdf
Erläuternde Unterlagen:
Gestaltungsplan Zentrum - Planauflage, Bericht.pdf
Gestaltungsplan Zentrum - Planauflage, Richtprojekt.pdf
Gestaltungsplan Zentrum - Planauflage, Umgebungsplan.pdf
Gestaltungsplan Zentrum - Planauflage, Abschliessender Vorprüfungsbericht.pdf
Gestaltungsplan Zentrum - Planauflage, Mitwirkungsbericht.pdf
BAU UND PLANUNG BELLIKON-WIDEN