Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt
Die Büros der Gemeindeverwaltung und der Technische Dienst bleiben ab Mittwoch,
13. Mai 2026, 15.30 Uhr geschlossen und werden am Montag, 18. Mai 2026 um 08.00 Uhr wieder geöffnet. Bei Todesfällen werden den Betroffenen unter der Nummer 056 649 29 12 und bei Wasserleitungsbrüchen unter 079 635 84 04 weitere Auskünfte erteilt.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Pfingsten
Am Montag, 25. Mai 2026, ist Pfingstmontag und die Büros der Gemeindeverwaltung sowie der Technische Dienst bleiben geschlossen. Bei Todesfällen werden den Betroffenen unter der Nummer 056 649 29 12 und bei Wasserleitungsbrüchen unter 079 635 84 04 weitere Auskünfte erteilt.
Traktanden der Ortsbürgergemeindeversammlung vom Dienstag, 2. Juni 2026
An der Ortsbürgergemeindeversammlung vom Dienstag, 2. Juni 2026, 19.00 Uhr, haben die Ortsbürgerinnen und Ortsbürger folgende Geschäfte zu behandeln:
Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung vom Donnerstag, 11. Juni 2026
An der Einwohnergemeindeversammlung vom Donnerstag, 11. Juni 2026, um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Widen, sind folgende Geschäfte traktandiert:
Baubewilligungen
Unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen wurden folgende Baubewilligungen erteilt:
Leinenpflicht für Hunde
Hundehalter tragen eine grosse Verantwortung und müssen den Anforderungen ihrer Tiere gerecht werden. Dabei ist unter anderem auch die Leinenpflicht zu beachten. Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt zu lassen. Auf öffentlichen Anlagen und verkehrs-reichen Strassen sind Hunde an der Leine zu führen (Art. 18 Abs. 3 Polizeireglement Gemeinde Widen / § 6 Abs. 1 Verordnung zum Hundegesetz, HuV).
Hundehalter müssen dafür sorgen, dass der öffentliche und private (Fremd)Grund nicht durch Hunde verunreinigt wird. Sie sind verpflichtet, den Hundekot einzusammeln und zweckmässig zu beseitigen (Art. 18 Abs. 4 Polizeireglement Gemeinde Widen / § 5 Abs. 1 Ziffer d) Hundegesetz, HuG). Wer somit einen Hund ausführt, muss ihn so beaufsichtigen, dass sämtliche Grundstücke wie auch Kulturland und Freizeitflächen nicht durch Kot verschmutz werden. Wiesen und Äcker zu betreten ist für Unbefugte grundsätzlich nur erlaubt, wenn damit keine Beeinträchtigung oder Schädigung des Grundeigentums verbunden ist.
Im Frühling ist das Erwachen der Natur im Wald besonders gut zu beobachten. Doch gerade in dieser Zeit brauchen die Wildtiere im Wald einen besonderen Schutz: Sie sind trächtig oder mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt. Zum Schutz der Wildtiere gilt deshalb im Wald und am Waldrand (bis 50 m Entfernung zum Wald) vom
1. April bis am 31. Juli die Leinenpflicht für Hunde (vgl. § 21 Abs. 1 Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau, AJSV). Alle Besucherinnen und Besucher des Walds sind während dieser Zeit gebeten, aus Rücksicht auf die Wildtiere und vor allem die bodenbrütenden Vögel, die Waldwege nicht zu verlassen und den Wald tagsüber zu geniessen. In der Nacht und in der Dämmerung sind die Wildtiere besonders aktiv und sollen nicht gestört werden.
Neophyten – Newsletter (Neophyten des Monats März und April)
Als Neophyten gelten nicht einheimische Pflanzen, die bei uns eingeführt wurden. Oft zeigen sie ein invasives Verhalten, indem sie sich stark und schnell ausbreiten und dabei unsere einheimische Flora verdrängen.
März: Neophyt des Monats März ist der Essigbaum (Rhus typhina). Die aus Nordamerika eingeführten raschwüchsigen Zierpflanzen können dichte Bestände bilden und so die einheimische Vegetation bedrohen. Die Pflanze muss bekämpft und regelmässig auf Jungpflanzen/Wurzelausschläge nachkontrolliert werden (März - September).
April: Neophyt des Monats ist die Robinie (Robinia pseudoacacia). Die Robinie kann dichte Bestände bilden, die eine Konkurrenz zur einheimischen Vegetation darstellen. Zudem reichert sie den Boden mit Nährstoffen an, wodurch sich die floristische Zusammensetzung des Lebensraumes verändert (Rückgang der Artenvielfalt). Um das Risiko der Verschleppung von Samen auszuschliessen, ist es äusserst wichtig, bereits vor der Blüte die Pflanzen zu bekämpfen (April - Juni).
Weitere Informationen und Bilder dazu sowie einheimischen Alternativen finden sie in dieser Fachbroschüre unter www.widen.ch/Gesellschaft/Umwelt.
Wie sicher wohnen Sie? Das Zuhause prüfen und Stürze verhindern
Zu Hause passieren jedes Jahr knapp 270’000 Unfälle. Fast die Hälfte davon sind Stürze. Es lohnt sich also, die eigenen vier Wände unter die Lupe zu nehmen und für Sicherheit zu sorgen. Bereits einfache Massnahmen reduzieren das Sturzrisiko.
Die wichtigsten Tipps:
Der vielleicht offensichtlichste Tipp: Stolperfallen beseitigen. Das heisst, lose Kabel, herum-liegende Schuhe, Spiel-sachen und andere Gegenstände wegräu-men.
Das gilt auch für Treppen. Denn gerade hier kann ein Stolperer besonders schmerzhaft enden. Altpapierstapel und dergleichen haben auf Treppen also nichts verloren. Als Abstellfläche eignen sich entsprechende Möbel deutlich besser.
Übrigens: Auch Teppiche können Stolperfallen sein und rutschen leicht weg. Deshalb immer Gleitschutzmatten verwenden. Die gibt es z.B. in Baumärkten. Bleiben wir am Boden und kommen zum nächsten Tipp: Antirutsch-Streifen an den Vorderkanten von Treppenstufen anbringen. Sie geben Halt und machen die Stufen besser sichtbar. Antirutsch-Streifen gibt es auch für Duschen und Badewannen. Für flächendeckenden Schutz gibt es Antirutsch-Beschichtungen. Und schliesslich: Eine gut ausgeleuchtete Wohnung erhöht die Sicherheit. In einem gut ausgeleuchteten Zuhause nehmen wir Sturzgefahren besser wahr – und können darauf reagieren. Deshalb in Lampen hellere Leuchtmittel einsetzen. Das ist gerade auch bei Treppen sehr wichtig. Aber Vorsicht: Die Lampen dürfen nicht blenden.
Auf bfu.ch/zuhause-sturzsicher-einrichten finden Sie noch mehr Sicherheitstipps, mit denen Sie Stürze zu Hause verhindern können
KANZLEI WIDEN