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Verkehrsbeschränkungen Pflanzerbachstrasse

Verkehrsbeschränkungen Pflanzerbachstrasse
Gestützt auf das Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Verfügende Behörde:                              Gemeinderat
Gemeinde:                                                   8967 Widen
Name der Strasse:                                    Pflanzerbachstrasse
Art der Verkehrsbeschränkung:           Parkieren

  • Pflanzerbachstrasse; Verzweigung Lehnisweidstrasse-Pflanzerbachstrasse bis Ende Pflanzerbachstrasse (Pflanzerbach), Parzelle Nr. 109. Parkieren verboten beidseitig mit Zusatztext: Ausgenommen markierte weisse Parkfelder. 

Hinweis: Ersetzt Amtsblattausschreibung vom 14. Juni 2013. Pflanzerbachstrasse, Abschnitt Pflanzerbach bis Kindergarten Lehnisweid. Parkieren verboten, einseitig in Fahrtrichtung Dorngasse.

  • Pflanzerbachstrasse; Verzweigung Lehnisweidstrasse-Pflanzerbachstrasse bis Ende Pflanzerbachstrasse (Pflanzerbach), Parzelle Nr. 109. Markierung von fünf Parkfelder (Lage siehe Plan auf www.widen.ch oder während den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Abteilung Bau und Planung Bellikon-Widen).

Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt vom 10. Februar 2026 bis 11. März 2026 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Bau und Planung Bellikon-Widen

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