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Wechsel zwischen Gemeinde und Schule

gemeinde mit Weitsicht.

Vermeiden von Lärmbelästigungen im Sommer

Das schöne Wetter führt erfreulicherweise dazu, dass sich die Leute vermehrt im Freien aufhalten und den Sommer geniessen. Gerne wird in Erinnerung gerufen, dass dabei auf folgende Punkte zum Wohl einer guten Nachbarschaft Rücksicht genommen werden sollte:

  • Lärmige Haus- und Gartenarbeiten (insbesondere Rasenmähen und Trimmen) dürfen werktags ausschliesslich von 07.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 20.00 Uhr sowie am Samstag von 08.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 18.00 Uhr, ausgeführt werden.
  • Singen, Musizieren und der Gebrauch von Tonwiedergabegeräten im Freien ist zwischen 22.00 und 07.00 Uhr nicht gestattet.
  • Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur am 1. August und an Silvester gestattet. Knallkörper und Raketen dürfen nur am eigentlichen Festtag abgebrannt werden.