Wissenswertes über die Primarschule

Die Schulpflicht beginnt mit der Vollendung des 7. Altersjahres. Nach der 5. Primarklasse erfolgt der Übertritt in die Oberstufentypen Real-, Sekundar- oder Bezirksschule. Das Schuljahr beginnt jeweils am zweiten Montag des Monats August. Zur Bestimmung des Eintrittsalters in den Kindergarten oder die Primarschule gilt in der Regel der 1. Mai als Stichtag.

Die Lehrerschaft arbeitet mit Erweiterten Lehr- und Lernformen (ELF), die den frontalen Unterricht ergänzen und individuelles und selbständiges Lernen ermöglichen. Ziel ist es, die Kinder zum aktiven und eigenverantwortlichen Lernen zu motivieren.
An unserer Dorfschule wird seit 1994 mit der Integrativen Schulungsform (ISF) unterrichtet.

Sowohl Schüler/Innen mit Lernbehinderungen als auch jene mit besonderen Begabungen sollen in Regelklassen im Dorf integriert und gefördert werden.

Sie besuchen einzelne Lektionen bei der schulischen Heilpädagogin und haben zum Teil individuelle Lernziele.

Zur Homepage der Schule Widen: schule-widen.ch   

           
 
Die Primarschule im einzelnen:
Schulleitung Peter Herzog

056 633 68 13

  widen.schulleitung@schulen.ag.ch
Sekretariat  C. Vogel 056 633 68 13
  widen.schulsekretariat@schulen.ag.ch
Hausdienst Hauswart Schule Widen
056 631 96 08
  hausdienst@widen.ch
     
           
 

Für die Primarschule (1. bis 5. Schuljahr) stehen in den Schulhäusern I, II und III die notwendigen Schulzimmer zur Ver-fügung. Zwei Turnhallen, Räume für Musik, Werken, Logopädie- und Legasthenie-Therapie ergänzen das Angebot.
Die Einschulungsklasse für siebenjährige Kinder mit Ent-wicklungsverzögerungen gehört ebenfalls zur Primarschule.

Neuzuziehende schulpflichtige Kinder sind durch die Eltern beim Rektorat oder bei der Schulpflege anzumelden.