Wissenswertes
über die Primarschule
Die Schulpflicht beginnt mit der Vollendung
des 7. Altersjahres. Nach der 5. Primarklasse erfolgt der Übertritt
in die Oberstufentypen Real-, Sekundar- oder Bezirksschule. Das
Schuljahr beginnt jeweils am zweiten Montag des Monats August. Zur
Bestimmung des Eintrittsalters in den Kindergarten oder die Primarschule
gilt in der Regel der 1. Mai als Stichtag.
Die Lehrerschaft arbeitet mit Erweiterten
Lehr- und Lernformen (ELF), die den frontalen Unterricht ergänzen
und individuelles und selbständiges Lernen ermöglichen.
Ziel ist es, die Kinder zum aktiven und eigenverantwortlichen Lernen
zu motivieren.
An unserer Dorfschule wird seit 1994 mit der Integrativen Schulungsform
(ISF) unterrichtet.
Sowohl Schüler/Innen mit Lernbehinderungen als auch jene mit
besonderen Begabungen sollen in Regelklassen im Dorf integriert
und gefördert werden.
Sie besuchen einzelne Lektionen bei der schulischen Heilpädagogin
und haben zum Teil individuelle Lernziele.
Zur Homepage der Schule Widen: schule-widen.ch
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