Kanzlei
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Schalterzeiten  
Montag
08.00 -11.30
14.00 -18.30
Di-Do 08.00 -11.30 14.00 -16.30
Freitag 07.00- 14.00
durchgehend
Kontakt per E-mail    
kanzlei@widen.ch
     
Ansprechpartner    
Gemeindeschreiber: Felix Irniger
Stellvertreter: Mathias Wertli
Mitarbeiterin: Marlise Sommer
Lernende: Sarah Larghi

Abstimmungen und Wahlen

Urnenöffnungszeiten
Im Foyer des Gemeindehauses Widen
jeweils von 09.30 - 10.30 Uhr

Stimm- und Wahlrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger nach zurückgelegtem
18. Altersjahr, die in Widen angemeldet sind. Das Stimm- und Wahlrecht berechtigt zur Teilnahme an Abstimmungen, Wahlen und an Gemeindeversammlungen. Weiter dürfen Initiativen und Referenden unterzeichnet werden. Auch kann man in Behörden und Kommissionen gewählt werden (passives Wahlrecht).

Stellvertretende Stimmabgabe
Ehegatten dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe beider Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe kann durch Einwurf im dafür bezeichneten Briefkasten des Gemeindehauses oder durch Aufgabe bei einer Poststelle erfolgen. Bei Postaufgabe in der Schweiz trägt die Gemeinde die Portokosten.

Für die briefliche Stimmabgabe dürfen nur das amtliche Antwort- und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden. Wer brieflich stimmen will,

  • setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis;
  • muss die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert legen und dieses zukleben;
  • legt das Stimmzettelkuvert sowie den Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert;
  • klebt das Antwortkuvert zu und leitet es rechtzeitig der Gemeindekanzlei weiter.

Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zu Beginn der Urnenöffnung am Hauptwahl- oder Hauptabstimmungstag (also jeweils am Sonntag bis 09.30 Uhr) bei der Gemeindekanzlei eintreffen. Bei der Postaufgabe muss beachtet werden, dass das Antwortkuvert rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft, verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig.

 
Die Gemeindekanzlei

Die Gemeindekanzlei ist die "Schaltzentrale" der Gemeinde.
Die Aufgaben und Dienstleistungen sind sehr umfangreich und beinhalten unter anderem:

  • Sekretariat Gemeinderat
  • Gemeindeversammlungen
  • Wahlen und Abstimmungen
  • Kundendienst Einwohnerschaft
  • Allgemeine Kanzleidienstleistungen
  • Sozialdienst
  • Arbeitsamt
  • Vormundschaft
  • Inventarwesen
  • Bestattungswesen

 

Bestattungswesen

Todesfälle von Einwohnern der Gemeinde Widen oder Todesfälle in Widen müssen umgehend der Gemeindekanzlei gemeldet werden. Diese wird die notwendigen Dokumente dem regionalen Zivilstandsamt Bremgarten weiterleiten sowie mit den Angehörigen die Beerdigung oder Urnenbeisetzung organisieren.