Einwohnerkontrolle
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durchgehend
Kontakt per E-mail    
einwohnerkontrolle@widen.ch
     
Ansprechpartner    
Leiter Mathias Wertli
Mitarbeiterin Marlise Sommer
   
 
   
Schweizer Pässe und Identitätskarten
 
Seit dem 1. Januar 2003 gibt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) einen neuen Schweizer Pass und eine überarbeitete Schweizerische Identitätskarte heraus. Die Neuerungen entsprechen den modernsten Standards der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO. Die grafische und künstlerische Gestaltung dieses Ausweises mit Wahrzeichen aus den 26 Kantonen widerspiegelt eindrücklich die kulturelle Vielfalt der Schweiz.
   
Was tun bei einem .....      
               
Umzug
Adressänderungen sind innerhalb von 8 Arbeitstagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Ausländer haben den Ausländerausweis mitzubringen.
Wegzug Innerhalb von 8 Arbeitstagen Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle unter Vorweisung der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung. Ausländer haben den Ausländerausweis vorzulegen.
Zuzug Innerhalb von 8 Arbeitstagen persönliche Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle. Schweizer Bürger haben den Heimatschein zu hinterlegen. Ausländer haben den Reisepass und den Ausländerausweis mitzubringen. Neueintretende Schülerinnen und Schüler sind beim Schulsekretariat anzumelden.
 
Wichtigste Änderungen:
 
   

Einführung des neuen Schweizer Passes 2010

Der Bundesrat hat beschlossen, die Änderungen des Ausweisgesetzes und der Ausweisverordnung auf den 1. März 2010 in Kraft zu setzen. Somit liegen die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung des Passes 10 (auch E-Pass genannt) vor. In einer zusätzlichen Einführungsverordnung hat der Bundesrat die Übergangsphase von den heute ausgestellten Pässen 03 und 06 zum neuen Pass 2010 geregelt.

Die Schweiz muss die sogenannten E-Pässe aufgrund der Schenger Ausweisverordnung bis zum 1. März 2010 definitiv einführen. Die neuen Pässe enthalten einen Chip, auf dem nebst den Personendaten auch ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Mit der Einführung von E-Pässen wird gleichzeitig ein neues Ausstellungsverfahren eingeführt. In der Schweiz werden die vom Wohnsitzkanton bezeichneten Stellen, im Ausland die diplomatischen und konsularischen Vertretungen für das gesamte Ausstellungsverfahren zuständig sein. Im Kanton Aargau müssen der E-Pass sowie das Kombiangebot (Pass und ID-Karte) beim Passamt in Aarau beantragt werden. Identitätskarten können weiterhin bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde bestellt werden. Im Rahmen der persönlichen Vorsprache wird die Identität der antragstellenden Person geprüft und gleichzeitig die biometrischen Daten erfasst.

Die heute aktuellen Pässe 03 und 06 behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Anträge für einen Pass 03 und 06 können noch bis am 15. Februar 2010 bei der Einwohnerkontrolle eingereicht werden. Während der Übergangsphase vom 15. bis 24. Februar 2010 können aus technischen Gründen keine Passanträge eingereicht werden. Ab dem 24. Februar 2010 kann der Pass 10 beim Passamt in Aarau beantragt werden. Die Vorsprache für die Erfassung der biometrischen Daten kann jedoch erst ab dem 1. März 2010 erfolgen, wofür vorher eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

Weitere Informationen können im Internet unter www.schweizerpass.ch oder www.fedpol.admin.ch gefunden werden. Selbstverständlich steht die Einwohnerkontrolle den Einwohnerinnen und Einwohnern für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Kant. Pass- und Patentamt
Bleichemattstrasse 1
5001 Aarau

Tel 062 835 19 28, Fax 062 835 19 29

 
 
 
 

Der Pass 10 wird für Erwachsene 10 Jahre gültig sein und Fr. 145.-- kosten.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wird der neue Pass 5 Jahre gültig sein und Fr. 65.-- kosten.
Wer gleichzeitig einen Pass und eine Identitätskarte (Kombiangebot) beantragt, profitiert auch in Zukunft von einem günstigen Angebot.
Dieses Angebot kostet für Erwachsene Fr. 158.-- und für unter 18-jährige Fr. 78.--.

Die Identitätskarte wird weiterhin in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt und kann im Kanton Aargau bis am 29. Februar 2012 im Rahmen der persönlichen Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde (allerdings nicht im Kombiangebot) beantragt werden.
Die Identitätskarte für Erwachsene ist 10 Jahre gültig und kostet Fr. 70.--, jene für Minderjährige ist 5 Jahre gültig und kostet Fr. 35.--.