Einführung
des neuen Schweizer Passes 2010
Der Bundesrat hat beschlossen, die Änderungen des Ausweisgesetzes
und der Ausweisverordnung auf den 1. März 2010 in Kraft zu
setzen. Somit liegen die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung
des Passes 10 (auch E-Pass genannt) vor. In einer zusätzlichen
Einführungsverordnung hat der Bundesrat die Übergangsphase
von den heute ausgestellten Pässen 03 und 06 zum neuen Pass
2010 geregelt.
Die Schweiz muss die sogenannten E-Pässe aufgrund der Schenger
Ausweisverordnung bis zum 1. März 2010 definitiv einführen.
Die neuen Pässe enthalten einen Chip, auf dem nebst den Personendaten
auch ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Mit der Einführung von E-Pässen wird gleichzeitig ein
neues Ausstellungsverfahren eingeführt. In der Schweiz werden
die vom Wohnsitzkanton bezeichneten Stellen, im Ausland die diplomatischen
und konsularischen Vertretungen für das gesamte Ausstellungsverfahren
zuständig sein. Im Kanton Aargau müssen der E-Pass sowie
das Kombiangebot (Pass und ID-Karte) beim Passamt in Aarau beantragt
werden. Identitätskarten können weiterhin bei der Einwohnerkontrolle
der Wohngemeinde bestellt werden. Im Rahmen der persönlichen
Vorsprache wird die Identität der antragstellenden Person geprüft
und gleichzeitig die biometrischen Daten erfasst.
Die heute aktuellen Pässe 03 und 06 behalten bis zum Ablaufdatum
ihre Gültigkeit. Anträge für einen Pass 03 und 06
können noch bis am 15. Februar 2010 bei der Einwohnerkontrolle
eingereicht werden. Während der Übergangsphase vom 15.
bis 24. Februar 2010 können aus technischen Gründen keine
Passanträge eingereicht werden. Ab dem 24. Februar 2010 kann
der Pass 10 beim Passamt in Aarau beantragt werden. Die Vorsprache
für die Erfassung der biometrischen Daten kann jedoch erst
ab dem 1. März 2010 erfolgen, wofür vorher eine Terminvereinbarung
erforderlich ist.
Weitere Informationen können im Internet unter www.schweizerpass.ch
oder www.fedpol.admin.ch
gefunden werden. Selbstverständlich steht die Einwohnerkontrolle
den Einwohnerinnen und Einwohnern für weitere Auskünfte
zur Verfügung.
Kant.
Pass- und Patentamt
Bleichemattstrasse 1
5001 Aarau
Tel 062 835 19 28, Fax 062 835 19 29
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