| Der
Gemeinderat
ist Führungs- und Vollzugsorgan
der Gemeinde. Er vertritt die Gemeinde nach aussen und wird seinerseits
durch den Gemeindeammann und den Gemeindeschreiber vertreten. Ihm
stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes,
des Kantons oder der Gemeinde einem anderen Organ übertragen
sind. |