Die
Geschichte von Widen
Die stets aufs neue publizierte Behauptung
von der erstmaligen Erwähnung des Dorfes „Wida“
um 1140 ist falsch. 1140 verstarb Landgraf Adelbert II. von Habsburg,
Schirmvogt des damaligen Doppelklosters Muri. Dieser Mann habe dem
Kloster Muri Eggenwil mit der Kirche und benachbarten Güterbesitz,
der sich vom Flussbett der Reuss bis zur (Heiters-)Bergkuppe erstreckte,
vergabt. So lesen wir in mittelalterlichem Latein auf Blatt 28 der
berühmten „Acta Murensia“, einer Handschrift des
14. Jahrhunderts, die als Kopie des verschwundenen Originals, das
um 1160 geschrieben worden sein muss, heute im Staatsarchiv in Aarau
liegt. Nun beinhaltete diese Schenkung kein zusammenhängendes
Gebiet, und es wird mit keinem Wort Widen erwähnt, wenn auch
angenommen werden kann, dass sich darunter Güterbesitz befand,
der im heutigen Gemeindebann lag.
Doch Ende des 12. Jahrhunderts verzeichnet das sogenannte Necrologium
(Totenbuch) von Hermetschwil, dass eine Uticha de Premagartorn (Bremgarten)
ein Landgut, „quod dicitur in Wida“ (d. h. das man in
Wida nennt), unter der Bedingung besitze, dass nach ihrem Tode keiner
ihrer Erben ein Besitzrecht habe, sondern das Landgut mit allen
Einkünften, Mobilien und Immobilien an dieses Kloster übergeben
werden soll.
Dies ist nicht nur der älteste urkundlich erwähnte Besitz
des Hermetschwiler Nonnenklosters überhaupt, sondern hier finden
wir zum ersten Mal die Erwähnung jenes Flurnamens, der mit
Wandlungen zum späteren Ortsnamen Widen wird. Der Nominativ
dieses Flurnamens lautete nicht Wida, sondern Widun oder Widon,
wie er in zeitlich nachfolgenden Urkunden zu lesen ist. Von etwa
der Mitte des 14. Jahrhunderts an lesen wir dann bereits die Form
Widen oder Wyden, wobei die Schreibweise bis ins 19. Jahrhundert
dem Willen des jeweiligen Schreibers anheimgestellt war. Die offizielle
Benennung im 19. Jahrhundert war Wyden, da damals allgemein ein
gedehnt gesprochenes -i- als -y- geschrieben werden konnte.
Da unser Gebiet im Mittelalter lange Zeit zum habsburgischen Reich
gehörte, lagen Hoch- (Blut-) und Niedergericht bis 1415 in
den Händen der Habsburger bzw. ihrer Beamten. Nach der eidgenössischen
Eroberung des Aargaus war die richterliche Gewalt beim Landvogteiamt
Baden bzw. beim Amt Rohrdorf, und dieser Zustand blieb bis 1798.
Eine Ausnahme im heutigen Gemeindebann bildete der Hof Heinrüti
(Heinenrüti, Hennenrüti usw.), der sicher zur Schenkung
Adalberts gehörte und mit Eggenwil (infolge der Verlegung des
Frauenkonvents von Muri nach Hermetschwil) zum Frauenklosterbesitz
wurde, da aus dem Stiftungsgut des Klosters Muri nebst anderem die
Grundherrschaft Hermetschwil und Eggenwil als Wirtschaftszentrum
den Nonnen übergeben wurde.
Damit verbunden war nun auch die niedere Gerichtsbarkeit.
Es ist eine höchst fragwürdige Sache, Ortsgeschichte in
gerafftem Überblick darbieten zu wollen, zumal von einer langen
Zeit doch recht kleinen Bauerngemeinde wenig und nur verborgenes
Quellenmaterial zur Verfügung steht. So ist in unserem Gemeindearchiv
aus der Zeit von 1803 fast nichts vorhanden; auch die Gemeinderatsprotokolle
beginnen erst um 1836. Und doch steckt auch hinter unserer Gemeinde
eine Entwicklung, die ebenso interessant sein kann wie die einer
grösseren Ortschaft.
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