Bau und Planung
056 649 29 39
Schalterzeiten  
Montag
08.00 -11.30
14.00 -18.30
Di-Do 08.00 -11.30 14.00 -16.30
Freitag 07.00- 14.00
durchgehend
     
         
Ansprechpartner
Leiter Bau und Planung
Alfred Oggenfuss
Stellvertreter:
Esther Hunziker
Kontakt per E-mail  
bauundplanung@widen.ch  
 
Nützliche Unterlagen
Bezug bei der:
Bau + Nutzungsrecht BNR
Baugesetz Kanton Aargau
Allg.Verordnung zum BauG
Bau+Nutzungsordung Widen
   
   

Bauvorhaben .... was nun ?

Es ist eigentlich gar nicht so schwer, aber es ist ratsam, sich mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften vertraut zu machen. Die Bau und Nutzungsordnung der Gemeinde Widen kann bei der Abteilung Bau und Planung bezogen werden. Die kantonalen Vorschriften sind bei der Staatskanzlei in Aarau zu beziehen. Eine gute Planung im voraus kann später viele Komplikationen und Mehrkosten verhindern.

Die Abteilung Bau und Planung gibt über alle Bauvorschriften gerne Auskunft. Alle baulichen Veränderungen (Neubauten, Anbauten, Umbauten, Nutzungsänderungen usw.) müssen durch den Gemeinderat bewilligt werden. Die Baugesuche sind dem Gemeinderat einzureichen. Sämtliche Baugesuche werden vorgängig durch die Baukommission geprüft. Alle Formulare können bei der Bauverwaltung bezogen werden.


       

Bundesamt für Unfallverhütung
Sicherheitsdelegierter in Widen für:
Strassenverkehr / Sport / Haus und Freizeit : Alfred Oggenfuss