Bauvorhaben
.... was nun ?
Es ist eigentlich gar nicht so schwer, aber
es ist ratsam, sich mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen
und Vorschriften vertraut zu machen. Die Bau und Nutzungsordnung
der Gemeinde Widen kann bei der Abteilung Bau und Planung bezogen
werden. Die kantonalen Vorschriften sind bei der Staatskanzlei in
Aarau zu beziehen. Eine gute Planung im voraus kann später
viele Komplikationen und Mehrkosten verhindern.
Die Abteilung Bau und Planung gibt über alle Bauvorschriften
gerne Auskunft. Alle baulichen Veränderungen (Neubauten, Anbauten,
Umbauten, Nutzungsänderungen usw.) müssen durch den Gemeinderat
bewilligt werden. Die Baugesuche sind dem Gemeinderat einzureichen.
Sämtliche Baugesuche werden vorgängig durch die Baukommission
geprüft. Alle Formulare können bei der Bauverwaltung bezogen
werden.
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